Auch außerhalb des Straßenverkehrs und eigentlich in fast allen Lebensbereichen gibt es Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden, z.B. bei
Ruhestörung oder verbotenem Abbrennen von Feuerwerk. Aktuelles Beispiel sind Verstöße gegen Verbote aufgrund der Corona-Pandemie. Auch in diesen Fällen vertrete ich Sie gegenüber der
Verwaltungsbehörde und vor Gericht.
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