Aktueller Hinweis für geblitzte Autofahrer

 

Alle Auto- oder Kradfahrer, die wegen überhöhter Geschwindigkeit mit dem Messgerät LEIVTEC XV3 geblitzt wurden und deren Bußgeldverfahren noch nicht abgeschlossen ist, haben gute Chancen, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wird. Denn der Hersteller des Gerätes hat am 12.03.2021 seine „Kunden“ (also die Polizei und die Gemeinden) gebeten, „von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen“. Hintergrund ist, dass es zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann.

 

Wenn Sie geblitzt worden sind, sollten daher auf jeden Fall anwaltlich überprüfen lassen, ob bei Ihnen vorübergehend aus dem Verkehr gezogene Gerät benutzt wurde. Gerne vertrete Sie im Bußgeldverfahren und prüfe die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid. 

 

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Carsten Hendrych (Fachanwalt für Verkehrsrecht)

 

Telefon:   (030) 883-40 31

Fax:           (030) 882-4709

Mail:         hendrych@rbth-recht.de